Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten in der Regel ohne vorherige Beantragung bis zu fünf Probesitzungen, zu denen auch das Erstgespräch zählt (siehe Ablauf einer Psychotherapie). Für alle weiteren Sitzungen muss dann meist ein formaler Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt werden. 

Bei vorliegender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfe übernommen. Das dafür notwendige Antragsverfahren und der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt hierbei jedoch von der Versicherung und Ihrem gewählten Tarif ab. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen pro Kalenderjahr beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz. 

Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfe über die Kostenübernahme und möglicherweise anfallende Zuzahlungen zu informieren.
 

Gesetzlich Versicherte

Da ich aktuell noch keine kassenärztliche Zulassung besitze, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ich verfüge über alle notwendigen Qualifikationen für die Arbeit als Psychotherapeut und stehe derzeit auf der Warteliste für eine Kassenzulassung. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung NRW oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. 
 

Selbstzahlende

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die aktuelle Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, Auszüge s. unten) als Honorargrundlage.

Formalien wie eine Antragstellung sind dann kein Thema und wir können, bei vorhandenen Kapazitäten, sofort einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Kosten als Selbstzahler lassen sich häufig steuerlich geltend machen. Befragen sie hierzu auch Ihren Steuerberater.


 

Die in der Gebührenordnung aufgeführten Leistungen fallen in der Regel an und werden in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind alle GOP-Leistungen, mit Ausnahme des Ausfallhonorars, durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig, allerdings nicht immer bis zum 3,0-fachen Satz, der in meiner Praxis teilweise in Absprache mit Ihnen angewendet wird. Sie sollten daher evtl. mit einer Zuzahlung rechnen, auch als Versicherte/r der Beihilfe. Das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden jeweils mit 126,78€ berechnet (2,9x Satz, siehe Gebührenordnung). 

Eine Übersicht über die Kosten einer Therapie finden Sie in der Gebührenordnung der Bundespsychotherapeutenkammer

 

 

 

Als  Psychotherapeut bin ich an die Schweigepflicht gebunden. Alle mir erteilten Informationen werden von mir vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

Psychotherapeutische Privatpraxis Patrick Dikan Am Justizzentrum 5, 50939 Köln

Tel.: 0157 513 659 37